Düte-Schutz im Einklang mit Landwirtschaft

Wie kann der Schutz von Düte und Nebenbäche gemeinsam mit der Landwirtschaft gelingen? Diese Frage stand im Mittelpunkt einer Veranstaltung, zu der die Grünen eingeladen hatten.

 „Seit 2018 hätte die Düte als FFH-Gebiet eine Schutzverordnung durch den Landkreis haben müssen“, erklärte der Kreistagsabgeordnete Claus Kanke. Natura 2000 als europäisches Schutzprogramm sei seit 25 Jahren gültig und Deutschland müsse schon Strafzahlungen wegen Verspätung leisten. Das Land Niedersachsen habe daraufhin die Notbremse gezogen und den Düteverlauf durch „einstweilige Sicherstellung“ als Naturschutzgebiet festgesetzt. Stadt und Landkreis Osnabrück seien dennoch in der Pflicht, ein Konzept und entsprechende Schutzverordnungen für die Düte zwischen Hilter und Lotte zu entwickeln. Leider stehe das von der Kreisverwaltung bei einem Fachbüro beauftragte Entwicklungskonzept für den Naturschutz an der Düte seit über zweieinhalb Jahren aus.

Von der Stadt Osnabrück sei die Ausweisung der Düte als Naturschutzgebiet vorgesehen, berichtete Kanke.  Dieser Status würde der Landwirtschaft Entschädigung bei Bewirtschaftungseinschränkungen garantieren. „Wenn wir nicht bald in die Pötte kommen, wird die Unterschutzstellung ohnehin vom Land vorgenommen“, warnte der Grünen-Abgeordnete aus Bissendorf. Ziel sei es, die artenreichen Biotoptypen entlang des Fließgewässersystems der Düte zu erhalten und aufzuwerten.

Als „Katastrophe“ bezeichnete es Kanke, dass mit der Oberflächenentwässerung von der Autobahn A33 mit Reifenabrieb und Öl belastete Schadstoffe trotz des hohen Schutzstatus legal in die Düte gelangten. Abgestellt gehörten auch andere schädliche Einleitungen wie die aus dem Milchhof in den Gartmannsbach.

Anwesende Landwirte kritisierten, die Planung werde über ihre Köpfe als Grundstückseigentümer hinweg vorgenommen. Von einem Treffen mit der zuständigen Landesbehörde im Januar gebe es noch nicht mal ein Protokoll. Die Landwirtschaft sei nicht gegen die Unterschutzstellung, es müsse aber für die Einschränkung der Bewirtschaftung einen angemessenen Ausgleich geben. Hingewiesen wurde auf die Erhöhung der Grundsteuer in der Stadt sowie die Erstellung des neuen Raumordnungsplans durch den Landkreis, womit zusätzlichen Belastungen für die Landwirtschaft verbunden seien.

Kanke sicherte zu, sich für zeitnahe Gespräche zwischen der Kreispolitik, den Fachleuten aus der Kreisverwaltung und der Landwirtschaft einzusetzen.  Es müsse möglich sein, die Erfordernisse des Naturschutzes mit einer landwirtschaftlichen Nutzung ohne Gefährdung der betrieblichen Existenz in Einklang zu bringen.

Einigkeit bestand, dass nicht weiter in die Auenbereiche naturnaher Fließgewässer hineingebaut werden dürfe. Angesicht der zunehmenden Starkregen müsse die Umsetzung des Hochwasserschutzes verbessert werden. Ratsherr Wolfgang Springmeier berichtete über Schwierigkeit bei der Errichtung eines Regenrückhaltebeckens östlich Möbeltischlerei Wiemann. In Vorbereitung befinde die Regenrückhaltung für den Bereich Gartmannsbach. Mehr getan werden müsse für die Entsiegelung bebauter Flächen.