Grüne: Es muss nachgepflanzt werden
Georgsmarienhütte – Der Landkreis Osnabrück muss seine Entscheidungen hinsichtlich der Kompensation von Waldumwandlungen überprüfen. So lautet die Entscheidung des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums, das Grünen-Ratsherrn Robert Lorenz im November 2021 einschaltete, nachdem seine Kritik von Stadt Georgsmarienhütte und Landkreis Osnabrück abgewiesen worden war.
Lorenz hatte bemängelt, dass wiederholt bei der Beseitigung von Waldbeständen die gesetzlich vorgeschriebenen Neuanpflanzungen nicht vorgenommen worden seien. Stadt und Landkreis hatten sich darauf berufen, solche Waldverluste über Kompensationspools ausgeglichen zu haben.
Diese Praxis hat das Ministerium als nicht rechtskonform mit dem Niedersächsischen Waldgesetz eingestuft. Demnach seien als Kompensationsmaßnahme nur ungeförderte und ohne Rechtsverpflichtung vorgenommene Ersatzanpflanzungen sowie Neuwaldbildungen anrechenbar, soweit diese nach dem 1.4.2009 entstanden sind. Als Ausgleich für Bebauungen vorgenommene Ersatzaufforstungen älteren Datums könnten deshalb keine Berücksichtigung finden, stellt das Ministerium klar.
Nach dieser Korrektur der Sichtweise von Stadt und Landkreis muss aus Grüner Sicht nunmehr ermittelt werden, in welchem Umfang Nachpflanzungen vorgenommen werden müssen. Dazu müssten Stadt und Landkreis jetzt Auskunft geben.