Die Kommunalaufsicht des Landkreises hat Bürgermeisterin Bahlo am 11. März um Stellungnahme zu einer vom Grünen-Ratsherrn Robert Lorenz eingereichten Beschwerde wegen geplanter überteuerter Grundstücksgeschäfte gebeten. Gefragt wird, wann die Vertragsabschlüsse terminiert sind.
Anlass für die Beschwerde von Lorenz ist die Entscheidung des nicht-öffentlich tagenden Verwaltungsausschusses des Stadtrates vom 14. Februar, in Oesede Flächen zum Wert von 50 €/m²´aufzukaufen, die nur 5-10 €/m² wert sind. Der vorgesehene Kaufpreis von 945 .000 € sei im Haushalt 2024 nicht eingeplant. Da er gegenüber dem üblichen Verkehrswert mehrfach überhöht sei, entstehe der Kommune eine erhebliche Vermögensminderung.
Parkfriedhof und Schwanenweiher
Der alte Bebauungsplan Nr.146 „Parkfriedhof“ erstrecke sich auf das Gelände zwischen Südring im Süden, Schauenroth im Westen, Stadtring im Norden sowie der vorhandenen Bebauung im Osten zwischen Süd- und Stadtring, erläutert Lorenz. Die gesamte Fläche sei als Friedhofsfläche mit Erweiterungsoption ausgewiesen. Im Süden dieser Fläche befinde sich neben dem Friedhof das Haus der verstorbenen Geschwister Sieker, das inzwischen Bestandteil der „Konrad-Sieker-Stiftung “ sei und zu einem Begegnungszentrum ausgebaut werden solle. Neben dem „Schwanenweiher“, einem öffentlichen Erholungsgebiet, stehe noch der seit längerer Zeit leerstehende und abrissreife Kotten, der einem der beiden Grundstückseigentümer gehöre, mit denen das geplante Grundstücksgeschäft abgewickelt werden solle. Für beide Gebäude sei im alten Bebauungsplan Abriss vorgesehen.
Da die Fläche für eine Friedhofserweiterung nicht mehr benötigt werde, befinde sich eine Änderung des Bebauungsplans im Verfahren. Demnach solle das Gebäude der Konrad- Sieker-Stiftung erhalten bleiben, während für den abgängigen Kotten kein Neubau vorgesehen sei. Dagegen wende sich der Eigentümer und verlange als Bedingung für den Verkauf von 2 400 m² Ackerfläche zu einem Preis von 50 € /m² zusätzlich die Einräumung eines Baurechts. „Als Dank für den Verkauf soll die Stadt auch noch den Kotten auf Kosten der Steuerzahler abreißen“, kritisiert Lorenz
Fuß – und Fahrradweg Alter Schauenroth
Unwirksam ist laut Lorenz der Beschluss, den Fuß – und Fahrradweg Alter Schauenroth teilweise zu schließen und zu entfernen. Denn nach dem Straßengesetz könne eine Straße nur eingezogen werden, wenn sie für den Verkehr entbehrlich sei oder wenn überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls die Einziehung erforderlich machten. Es handele es sich um einen öffentlichen, asphaltierten historischen Weg für Fußgänger, Radfahrer, motorisierte Zweiräder sowie landwirtschafte Fahrzeuge. Er sei die direkte Verbindung zwischen Oesede und dem Friedhof sowie die kürzeste Verbindung zwischen dem „Musikerviertel“ sowie weiterer südlicher Wohngebiete und dem Stadtzentrum. Er werde täglich von 50 – 100 Personen benutzt. Die beabsichtigte teilweise Beseitigung des „Alten Schauenroth“ sei unzulässig und rechtswidrig.
Altlasten-Grundstück mit Negativwert
Bei den Grundstücken südlich des „Stadtrings“ handele es sich um Ackerland, bei den Grundstücken nördlich des „Stadtrings“ um Grünland. Der Preis für Ackerland liege bei ca. 10 €/m², der für Grünland bei ca. 5 €/m². Gekauft werden sollen sämtliche Flächen für 50 € /m². Die für den Bau eines Regenrückhaltebeckens benötigte Fläche von ca. 9.000 m² sei schadstoffbelastet. Allein für die Deponierung der auszubaggernden Einlagerung aus Industrieabfällen rechne die Verwaltung mit Kosten zwischen 408.000 € und 744.000 €. Das bedeute, dass der Wert des Grundstückes in den Negativbereich rutsche.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass das Grundstück praktisch wertlos ist. Der Kauf eines wertlosen Grundstückes für 50 € /m² verstoße damit grob gegen den Grundsatz der Sparsamkeit. Soweit das Grundstück für die Realisierung eines Regenrückhaltebeckens benötigt werde, habe die Stadt die Möglichkeit, das Grundstück im Wege der Enteignung zu erwerben. Eine angemessene Entschädigung werde dann durch einen Sachverständigen festgelegt.
Verschuldung erfordert Sparsamkeit
Lorenz weist darauf hin, dass die Verschuldung der Stadt aufgrund der anstehenden Investitionen stark zu steigen drohe, von 26,8 Mio. € in 2022 bis auf über 90 Mio. € in 2027. Unter diesen Umständen sei äußerst sparsames Handeln notwendig. Die Kommunalaufsicht sei gefordert, durch Anordnung des Sofortvollzugs sicherzustellen, um bei Vertragsabschlüssen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten, Irreparablen Schaden für die Stadt zu vermeiden.