
Betroffene: Hecken auf dem Friedhof Harderberg erhalten!
Georgsmarienhütte – Die Stadt will die Hecken auf dem Friedhof Harderberg entfernen lassen. Mit dem Hinweis, in der Friedhofssatzung sei der Erhalt dieser Hecken festgeschrieben, kam dagegen Protest aus der Bürgerschaft. Deshalb haben die Grünen die Situation vor Ort unter die Lupe genommen. In der Friedhofssatzung der Stadt schreibt § 22, Satz 2, vor, dass die Hecken auf dem alten Teil des Friedhofs Harderberg im Bereich der Wahlgrabstätten zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen sind. Darauf angesprochen, hatte der Leiter des zuständigen Fachbereichs 4 der Stadtverwaltung, Krieger, anlässlich der Februar-Sitzung des Stadtrates kommentiert, diese Regelung gelte lediglich für die Bürgerschaft, nicht für die Stadt. Für diese Aussage haben die Grünen kein Verständnis.„Selbstverständlich gilt die Satzung der Stadt auch und gerade für das Handeln der Stadt selbst“, so die Fraktionsvorsitzende Petra Funke. Wenn die Stadt die Hecken beseitigen lassen wolle, müsse sie dem Rat die Änderung der Satzung vorschlagen. Ansonsten verstoße sie gegen geltendes Recht. „Wie sehen die Grabstätten anschließend aus, wenn die Hecken beseitigt werden“, fragte Matthias Sundermann, dessen Familiengrab ebenfalls betroffen ist, anlässlich des Ortstermins mit den Grünen. Wer kümmere sich darum, dass das anschließend wieder vernünftig aussehe. Wer übernehme die Pflege, die bei den Hecken einfach sei. Und was sei von den Familien zu bezahlen. „Alles Fragen, über die die Stadt bisher mit uns nicht gesprochen hat“, teilte Sundermann mit.